1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Appartementvermieters mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Appartementhauses, insbesondere für die Überlassung von Appartements und anderen Räumlichkeiten des Appartementhauses (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Appartementhaus gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Appartementhaus kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.
  1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist der Vermieter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, können 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangt werden, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Vermieter einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Laufzeit des Vertrages ändern, werden die Preise entsprechend dem im Aufenthaltszeitraum gültigen Mehrwertsteuersatz angepasst.
  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Appartementhaus bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.
  1. Bei abgeschlossenen Aufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht – auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt wurde.
  1. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens 12 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich eingehend) erklärt werden.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zimmerbuchungen auf garantierter Basis und werden für eine Anreise nach 18:00 Uhr gehalten. Bei einer späten Stornierung oder Nicht-Anreise werden, sofern nicht anders vereinbart, 100 % des Zimmerpreises berechnet.

  1. Wenn die Zimmerbuchung an ein Ereignis außerhalb des Geschäftsbetriebes des Vermieters für den Kunden gebunden ist, dann kann er sich gegenüber dem Appartementhaus nicht auf Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn dieses Ereignis (z.B. Messe) nicht stattfindet und bleibt zur Zahlung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung verpflichtet. Hiervon ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt, d.h. dass das Appartementhaus die gebuchte Leistung seinerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht anbieten darf.
  1. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Appartementhaus ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  1. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8% über dem Basiszinssatz bzw. Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, falls nicht der Vermieter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,00 geschuldet. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Appartementhaus nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Appartementhaus, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Betrieben einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Appartementhaus entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 9 Übernachtungenbehält sich der Vermieter vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 30 Kalendertage vor Anreise fällig.
  1. Bei Zimmerbuchungen können die Stornierungsfristen abweichen. Gesonderte Vereinbarungen werden im Aufnahmevertrag festgelegt.
  1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Appartementhaus und in den technischen Einrichtungen desselben hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. In den Zimmern erstreckt sich eine Haftung nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Appartementhauses bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal € 3.000,– begrenzt. 
  1. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hauses ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  1.  

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Sachen werden sechs Monate aufbewahrt. Hierfür wird eine angemessene Gebühr berechnet. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung des Appartementhauses ist ausgeschlossen.

  1. Haustiere werden nicht akzeptiert. 
  1. Das Appartementhaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Appartementhauses auftreten, wird sich dieses auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 11 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Appartementhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft oder der leitenden Angestellten. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige

Haftung des Appartementhauses ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Appartementhauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

  1. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Appartementhauses oder deren Gäste gefährdet, so kann sich dieses vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Vermieters unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
  1. Ist im Rahmen von Vermietungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Vermieter, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Appartementhaus zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem Vermieter getätigten Aufwendungen verpflichtet.
  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Appartementhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Appartementhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Appartementhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

–  höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

–  Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck des  

   Aufenthaltes, gebucht werden;

–  das Appartementhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das

   Ansehen des Appartementhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Appartementhauses zuzurechnen ist;

–  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; Bei berechtigtem Rücktritt des Appartementhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. a) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Appartementhaus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Appartementhauses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
  2. b) Das Appartementhaus kann vom Bucher die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Abschlagszahlungen, Versicherungen, Kautionen) verlangen.
  1. Die vertragliche Haftung des Appartementhauses für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Appartementhaus zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Appartementhaus geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Appartementhaus geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Kalendertage gehemmt, an dem das Appartementhaus die Ansprüche schriftlich zurückweist.
  1. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Aufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Vermieters betragen bei Übernachtung 10 %. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2 genannten Leistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Appartementhauses sowie dem Anhang (Ziff. II 2.) dieser Geschäftsbedingungen, ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten Heidelberg. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Ort des Hotels.
  1. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzten, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe zu kommen.
  1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Appartementhauses und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden entsorgt werden.

Die Verwendung von Nebelmaschinen, Wunderkerzen, Glitzer- oder Konfettikanonen ist im gesamten Gebäude sowie im Außenbereich untersagt. Bei einem Verstoß haftet der Mieter. Reinigungs- oder Entschädigungskosten können dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während des Aufenthaltes durch Gäste, Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und vom Appartementhaus nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Appartementhaus nicht zu vertreten haben, abzuschließen.

  1. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer, Sperrzeitverkürzungen usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  2. Soweit das Appartementhaus für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Appartementhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, das Appartementhaus unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Appartementhauses zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Appartementhaus aufweisen und / oder die Beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Appartementhaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
  1. Die Veröffentlichung des Namens des Appartementhauses, in welchem die Veranstaltung stattfindet, ist nur zulässig, soweit ein Vertreter schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Namens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Name gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen – wenn nicht anders vertraglich vereinbart gelten folgende Bestimmungen:

  1. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 10 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.
  1. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen: Seriengruppen werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt. Punktuelle Gruppen werden 42 Kalendertage vor Ankunft der jeweiligen Gruppe bestätigt. Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss dem Appartementhaus bis 10 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.

3.Das Appartementhaus übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen.

  1. Anzahl und Storni
  2. a) Seriengruppen: Die Vorauszahlung beläuft sich auf den Betrag, der den Übernachtungskosten eines durchschnittlichen Aufenthaltes entspricht. Dieser Betrag ist nach dem Bestätigen der Buchung fällig und wird mit dem letzten Aufenthalt der Serie verrechnet.
  3. b) Punktuelle Gruppen: Reservierungen sind für das Appartementhaus erst nach Anzahlung von 50 % nachdem die Buchung bestätigt wurde, wenn der Veranstalter seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, nach Anzahlung von 100 % und nachdem die Buchung bestätigt wurde, verbindlich. Diese Anzahlung wird vom Appartementhaus im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 42 Kalendertagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt. Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt I.8. dieser AGB entsprechend.
  4. Rechnungsstellung für Punktuelle Gruppen: Die Rechnungen sind in Euro vier Kalendertage vor Anreise der Gruppe per Banküberweisung bzw. durch gedeckten Bankscheck oder in bar bei Anreise der Gruppe zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten, soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.

Die Berggasthof Königstuhl GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.